1949 – Verfassung der FDJ

Die FDJ, die “Freie Deutsche Jugend” wurde bereits am 7. März 1946 im Osten Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg neu gegründet. Ursprünglich sollte sie nicht die Jugendorganisation der Kommunisten sein, sonder alle Jugendlichen ansprechen. Sie war nicht der Rechtsnachfolger der im Exil schon vor dem Zweiten Weltkrieg im Juni 1936 in Paris und am 8. Mai 1938 in Prag gegründeten gleichnamigen Jugendorganisation. Auf dem III. Parlament (1. bis 5. Juni 1949) in Leipzig wurde die hier gezeigte Verfassung der FDJ verabschiedet.
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