WEG – Abrechnung = Betriebskostenabrechnung für den Mieter?
Die Antwort lautet natürlich nein – denn sonst wäre das ja zu einfach… Wenn Sie Ihre WEG – Abrechnung erhalten müssen Sie die nicht umlagefähigen Kosten ermitteln. Diese dürfen natürlich nicht Bestandteil der jährlich zu erstellenden Betriebskostenabrechnung werden…
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