Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Etwas ganz anderes ist die Anlage V der Einkommenssteuererklärung “Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung” im Vergleich zur Betriebskostenabrechnung, da hier alle Einnahmen eines Mietobjektes den Ausgaben gegenüber gestellt werden. Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen sowie deren Abrechnungsbetrag werden den Betriebkosten, Instandhaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen gegenüber gestellt. Bei selbstbewohnten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind dann noch die eigenen Aufwendungen herauszurechnen.
Wenn Sie dazu Unterstützung benötigen können Sie sich gern an uns wenden.