Ermittlung des Bodenpreisanteils im Immobilienkaufpreis

Eine große Herausforderung scheint es zu sein, wenn man zur Ermittlung von Gebäudeabschreibungen den Kaufpreis erst einmal auf den nicht abzuschreibenden Grund und Boden und das abzuschreibende Gebäude aufteilen muss, wenn die Kaufpreisanteile nicht einzeln im Kaufvertrag ausgewiesen wurden.

Das Bundesministerium für Finanzen hat dafür eine Rechenvorschrift vorgelegt, die in unregelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dabei gibt es unterschiedliche Vorschriften für Häuser und Eigentumswohnungen. Zur Nutzung der Rechenvorschriften sind eine Reihe von Angaben erforderlich, wie das Ursprungsbaujahr, der Zeitpunkt von Generalsanierungen, der Bodenwert und bei Eigentumswohnungen auch Garagen- und Stellplatzangaben.

Wenn Sie dazu Unterstützung benötigen können Sie sich gern an uns wenden.